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Familienrecht

Im Familienrecht sind sehr persönliche Angelegenheiten betroffen, zu denen wir mit der gebotenen Sensibilität und Stärke sowohl beratend und rechtsgestaltend sowie außergerichtlich und gerichtlich tätig sind. Insbesondere zählen folgende Angelegenheiten dazu:

  • Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  • Scheidungen und Unterhalt

  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich

  • Sorge- und Umgangsrecht

  • Ehewohnung und Hausrat

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